Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes.

Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes liegt daher ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratung, wenn es um die Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienstverträgen und Arbeitsverträgen geht. Wir streben dabei praktikable Lösungen an, weil die Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes zeigt, dass insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes Lösungen erforderlich sind, die der beruflichen Zukunft möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Neben Kündigungsschutzprozessen stehen wir jedoch auch beratend, außergerichtlich aber auch ggf. in gerichtlichen Verfahren zur Verfügung, etwa in Fragen des Arbeitszeugnisses, der Abfindung, des Schadensersatzes, bei Abmahnungen, der Regelung von Überstunden sowie allen sonstigen Gebieten des Arbeitsrechtes.