Medizinrecht

Im Bereich des Medizinrechts beraten und vertreten wir ausschließlich Leistungserbringer (insbesondere Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte und Apotheken) in allen hiermit zusammenhängenden Rechtsfragen. Auf Patientenseite werden wir nur bei Auseinandersetzungen mit gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen tätig.

Wir verfügen hierbei über eine hohe Spezialisierung und sind seit vielen Jahren vertieft im Bereich des Medizin- und Gesundheitsrechts tätig. Als Ansprechpartner auf dem Gebiet des Medizinrechts stehen Ihnen die Fachanwälte für Medizinrecht Daniel Simgen und Thomas König zur Verfügung.

Zu dem Leistungsangebot gehören dabei unter anderem:

  • Abrechnungsfragen (GOÄ, GOZ, EBM, DRG)
  • Ärztliches Berufsrecht (ärztliche Weiterbildung, Approbation, Ermächtigung)
  • Vertragsarztrecht (Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung)
  • Gestaltung von Praxiskaufverträgen und Nachfolgeregelungen
  • Ärztliches Gesellschaftsrecht (Gründung und Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften)
  • Arzthaftungsrecht
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Forderungseinzug für Leistungserbringer
  • Das gesamte Krankenhausrecht