Erbrecht

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zum Erbrecht kompetent zur Verfügung. Für den Todesfall gibt es einiges zu regeln, aber auch für den Fall das jemand aus Ihrem Umfeld verstorben ist und Sie Erbe geworden sind und geworden sein könnten.

Gerade in einer solchen Phase, die emotional nicht einfach ist, müssen manchmal schnell entscheiden getroffen werden. Wir unterstützen Sie dabei gerne anwaltlich und stehen unter beraten und unterstützen Sie gerne.

Dabei können wir Sie bei der Nachlassplanung, also insbesondere der Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages, beraten. Unser Anspruch und Ziel ist es dabei, Ihre Wünsche  und Vorstellungen umzusetzen, Streitigkeiten unter Angehörigen zu vermeiden und dabei auch insbesondere wirtschaftliche Aspekte zu beachten.

Sollte ein Angehöriger verstorben sein, können Ihnen Pflichtteilsansprüche zustehen oder Sie sehen sich als Erbe selbst solchen Ansprüchen ausgesetzt. Wir  beraten und vertreten Sie sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Auch bei allen weiteren Fragen rund um das Erbrecht stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.