Familienrecht

Unsere Kanzlei ist seit langen Jahren auf dem Gebiet des Familienrechtes beratend, außergerichtlich und gerichtlich tätig.

Anwaltlicher Rat ist - um größeren Schaden rechtzeitig abzuwenden - gerade auf dem Gebiet des Familienrechtes in einer frühen Phase gefragt. Dies gilt schon deswegen, um eventuelle Fristen nicht zu versäumen und die eigene Rechtsposition so gut wie möglich zu sichern. Zum anderen hilft eine rechtzeitige Beratung jedoch auch, überflüssige Streitfragen zu vermeiden und frühzeitig den Grundstein für eine einvernehmliche Lösung legen zu können.

Ob Ehevertrag, Trennung und Ehescheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht - hier ist unser anwaltlicher Rat stets hilfreich. Wir bemühen uns dabei stets vorrangig um eine außergerichtliche Lösung, die in einer Vielzahl von Fällen auch erreicht werden kann. Erst wenn sich die Gegenseite gegenüber berechtigten Forderungen unserer Mandanten sperrt, steht unsere Beistandschaft im gerichtlichen Verfahren an.