Beurkundungen · Unternehmen

Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen

Wer Geschäftsanteile an einer GmbH oder UG verkauft, verschenkt oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge überträgt, braucht einen notariell beurkundeten Vertrag. Die Notare von König & Pflüger gestalten die Übertragung und kümmern sich um die neue Gesellschafterliste.

Was der Notar für Sie übernimmt

  • Prüfung der GesellschaftWir sehen Handelsregister, Gesellschafterliste und Satzung ein und prüfen, ob Zustimmungen der Gesellschaft oder anderer Gesellschafter erforderlich sind.
  • Rechtssicherer VertragKaufpreis, Stichtag, Gewinnverteilung und Gewährleistung werden klar geregelt – auch bei Schenkung oder Unternehmensnachfolge.
  • Gesellschafterliste und MeldungenWir erstellen die neue Gesellschafterliste, reichen sie beim Handelsregister ein und übernehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen an das Finanzamt.

Typische Fälle

Verkauf

Verkauf von Geschäftsanteilen an Mitgesellschafter oder neue Investoren.

Schenkung und Nachfolge

Übertragung an Kinder oder Nachfolger, oft verbunden mit einem Geschäftsführerwechsel.

Umstrukturierung

Einbringung von Anteilen in eine Holding oder Neuordnung des Gesellschafterkreises.

Ablauf

  1. Sie übermitteln uns die Eckdaten, gern über unser Online-Formulare für Gesellschaften.
  2. Wir sehen das Handelsregister ein und erstellen den Vertragsentwurf.
  3. Im Beurkundungstermin wird der Übertragungsvertrag verlesen, erläutert und unterschrieben.
  4. Wir reichen die neue Gesellschafterliste beim Handelsregister ein und erstatten die Anzeigen an das Finanzamt.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten
  • Angaben zu Veräußerer und Erwerber, bei Gesellschaften auch zu deren wirtschaftlich Berechtigten
  • Kaufpreis oder Gegenleistung, Stichtag und besondere Vereinbarungen
  • Angaben zu einem etwaigen Geschäftsführerwechsel

Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Handelsregisterauszug rufen wir selbst ab.

Kosten

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt und bei jedem Notar in Deutschland gleich. Sie richten sich nach dem Kaufpreis beziehungsweise dem Wert der übertragenen Anteile. Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren des Handelsregisters.

Häufige Fragen

Warum muss die Anteilsübertragung notariell beurkundet werden?

Das GmbH-Gesetz schreibt die notarielle Form sowohl für den Vertrag als auch für die Abtretung der Anteile vor. Ohne Beurkundung ist die Übertragung unwirksam.

Ab wann gilt der Erwerber als Gesellschafter?

Gegenüber der Gesellschaft gilt als Gesellschafter, wer in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Wir reichen die neue Liste deshalb unmittelbar nach Wirksamwerden der Übertragung ein.

Müssen die anderen Gesellschafter zustimmen?

Das hängt von der Satzung ab. Viele Gesellschaftsverträge machen die Übertragung von der Zustimmung der Gesellschaft oder der Mitgesellschafter abhängig. Wir prüfen das vorab.