Beurkundungen · Immobilien
Immobilienkauf beim Notar in Oldenburg
Ein Kaufvertrag über ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück muss notariell beurkundet werden. Die Notare von König & Pflüger beraten Käufer und Verkäufer unparteiisch, entwerfen den Vertrag und sorgen dafür, dass Kaufpreis und Eigentum sicher Zug um Zug übergehen.
Was der Notar für Sie übernimmt
- Unparteiische BeratungDer Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Er erläutert beiden Seiten den Vertrag und achtet darauf, dass niemand ungesichert in Vorleistung geht.
- Sichere AbwicklungZur Sicherung des Käufers wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn alle Voraussetzungen vorliegen – darüber erhalten Sie eine Fälligkeitsmitteilung.
- Kompletter VollzugWir holen Genehmigungen und Löschungsunterlagen ein, bereiten die Finanzierungsgrundschuld vor und veranlassen nach Zahlung die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt.
Häufige Gestaltungen
Haus und Grundstück
Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, auch mit mitverkauftem Inventar.
Eigentumswohnung
Kauf von Wohnungs- oder Teileigentum, gegebenenfalls mit Zustimmung des Verwalters.
Land und Forst
Verkauf land- oder forstwirtschaftlicher Flächen einschließlich der erforderlichen Genehmigungen.
Ablauf
- Sie übermitteln uns die Angaben zum Kauf, am einfachsten über unser Online-Formular Immobilienkaufvertrag.
- Wir erstellen den Vertragsentwurf und senden ihn allen Beteiligten zur Prüfung. Als Verbraucher erhalten Sie den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin.
- Im Beurkundungstermin wird der Vertrag verlesen, erläutert und unterschrieben.
- Wir veranlassen die Eintragung der Auflassungsvormerkung und holen Genehmigungen, Vorkaufsrechtsverzichte und Löschungsunterlagen ein.
- Liegen alle Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Fälligkeitsmitteilung und zahlen den Kaufpreis.
- Nach Bestätigung der Zahlung und Vorlage der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung veranlassen wir die Eigentumsumschreibung.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten
- steuerliche Identifikationsnummern von Käufer und Verkäufer
- Anschrift und, falls bekannt, Grundbuchblatt der Immobilie
- Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und gegebenenfalls mitverkauftes Inventar
- bei Finanzierung: Ansprechpartner der finanzierenden Bank
- bei Eigentumswohnungen: Name und Anschrift des Verwalters
Den Grundbuchauszug rufen wir selbst ab.
Kosten
Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt und bei jedem Notar in Deutschland gleich. Sie richten sich nach dem Kaufpreis und umfassen Beratung, Entwurf, Beurkundung und den Vollzug des Vertrags. Hinzu kommen die Gebühren des Grundbuchamts. Üblicherweise trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Die Grunderwerbsteuer setzt das Finanzamt gesondert fest.
Häufige Fragen
Wer sucht den Notar aus?
Die Beteiligten können den Notar frei wählen. In der Praxis bestimmt häufig der Käufer den Notar, weil er üblicherweise die Kosten trägt.
Wie lange dauert es bis zur Eigentumsumschreibung?
Das hängt vor allem von den Bearbeitungszeiten des Grundbuchamts, der Gemeinde und des Finanzamts ab. Meist vergehen einige Wochen bis wenige Monate. Die Übergabe der Immobilie erfolgt in der Regel schon nach Zahlung des Kaufpreises.
Kann ich mich beim Termin vertreten lassen?
Grundsätzlich ja. Für das Grundbuch muss die Vollmacht notariell beglaubigt sein. Bei Verbraucherverträgen sieht das Gesetz zudem vor, dass Sie möglichst selbst oder durch eine Vertrauensperson teilnehmen. Sprechen Sie uns frühzeitig an.