Beurkundungen · Unternehmen
GmbH- und UG-Gründung beim Notar in Oldenburg
Für die Gründung einer GmbH oder UG müssen der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet und die Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet werden. Die Notare von König & Pflüger begleiten Sie von der Satzung bis zur Eintragung.
Was der Notar für Sie übernimmt
- Passender GesellschaftsvertragWir beraten Sie, ob das gesetzliche Musterprotokoll genügt oder eine individuelle Satzung sinnvoll ist, etwa bei mehreren Gesellschaftern.
- Alle Unterlagen aus einer HandWir erstellen Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Geschäftsführerbestellung und Handelsregisteranmeldung.
- Schnelle EintragungNach Einzahlung des Stammkapitals reichen wir die Anmeldung elektronisch beim Handelsregister ein.
Rechtsformen
GmbH
Stammkapital mindestens 25.000 Euro, davon mindestens die Hälfte bei Gründung eingezahlt.
UG (haftungsbeschränkt)
Stammkapital ab 1 Euro, vollständig in bar einzuzahlen; ein Teil des Gewinns muss angespart werden.
GmbH & Co. KG und AG
Auch Gründungen einer GmbH & Co. KG oder einer Aktiengesellschaft begleiten wir.
Auch bei bestehenden Gesellschaften sind wir für Sie da: Satzungsänderungen, Geschäftsführerwechsel, Kapitalmaßnahmen und Liquidation.
Ablauf
- Sie übermitteln uns die Eckdaten, am einfachsten über unser Online-Formulare für Gesellschaften.
- Wir erstellen die Gründungsunterlagen und senden Ihnen die Entwürfe.
- Im Beurkundungstermin werden Gesellschaftsvertrag und Handelsregisteranmeldung unterzeichnet.
- Sie eröffnen ein Geschäftskonto und zahlen das Stammkapital ein.
- Wir reichen die Anmeldung beim Handelsregister ein; mit der Eintragung ist die Gesellschaft entstanden.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Gründer und Geschäftsführer
- gewünschte Firma (Name), Sitz und Unternehmensgegenstand
- Höhe des Stammkapitals und Verteilung auf die Gesellschafter
- Geschäftsführer und gewünschte Vertretungsregelung
- Geschäftsanschrift der Gesellschaft
Ist ein Gründer selbst eine Gesellschaft, rufen wir die Registerdaten selbst ab.
Kosten
Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt und bei jedem Notar in Deutschland gleich. Sie richten sich nach dem Stammkapital und dem Umfang der Gründung. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist besonders günstig. Hinzu kommen die Gebühren des Handelsregisters.
Häufige Fragen
GmbH oder UG – was passt zu mir?
Die UG eignet sich, wenn zunächst wenig Kapital zur Verfügung steht. Die GmbH genießt oft höheres Ansehen bei Geschäftspartnern und Banken. Eine UG kann später durch Kapitalerhöhung zur GmbH werden.
Wie lange dauert die Eintragung?
Nach Einzahlung des Stammkapitals reichen wir die Anmeldung umgehend ein. Die Eintragung hängt dann von der Bearbeitungszeit des Registergerichts ab und erfolgt meist innerhalb weniger Tage bis Wochen.
Darf die Gesellschaft schon vor der Eintragung tätig werden?
Ja, aber mit Vorsicht: Bis zur Eintragung haften die Handelnden unter Umständen persönlich. Wir erläutern Ihnen im Termin, worauf Sie achten sollten.