Beurkundungen · Erben und Schenken

Schenkung und Übergabe von Immobilien

Viele Eltern übertragen ihre Immobilie schon zu Lebzeiten an Kinder oder den Ehepartner. Ein solcher Übergabevertrag muss notariell beurkundet werden. Die Notare von König & Pflüger beraten Sie, wie Sie sich dabei absichern und die Familie gerecht behandeln.

Worauf es bei der Übergabe ankommt

  • Absicherung des ÜbergebersSie können sich ein Nießbrauchs- oder Wohnungsrecht vorbehalten und so weiter in der Immobilie wohnen oder die Mieteinnahmen behalten.
  • RückforderungsrechteFür bestimmte Fälle – etwa Weiterverkauf, Insolvenz oder Vorversterben des Beschenkten – lässt sich vereinbaren, dass die Immobilie zurückübertragen wird.
  • Gerechter Ausgleich in der FamilieDer Vertrag regelt, ob und wie die Zuwendung später auf Erb- und Pflichtteile anzurechnen ist und ob Geschwister ausgeglichen werden.

Häufige Gestaltungen

Übergabe an Kinder

Vorweggenommene Erbfolge, oft mit Nießbrauch oder Wohnungsrecht und Pflegevereinbarung.

Ehebedingte Zuwendung

Übertragung einer Immobilie oder eines Miteigentumsanteils an den Ehepartner.

Hofübergabe

Übergabe eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs innerhalb der Familie.

Ablauf

  1. Sie übermitteln uns die Angaben, gern über unser Online-Formular Schenkung.
  2. In einem Gespräch klären wir, welche Rechte Sie sich vorbehalten und wie Geschwister berücksichtigt werden sollen.
  3. Sie erhalten vorab einen Vertragsentwurf.
  4. Im Beurkundungstermin wird der Vertrag verlesen, erläutert und unterschrieben.
  5. Wir veranlassen die Eintragungen im Grundbuch und zeigen die Schenkung dem Finanzamt an.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten
  • steuerliche Identifikationsnummern der Beteiligten
  • Anschrift und, falls bekannt, Grundbuchblatt der Immobilie
  • Angaben zu gewünschten Vorbehaltsrechten, Gegenleistungen und Ausgleichszahlungen
  • Angaben zu früheren Schenkungen an dieselbe Person

Den Grundbuchauszug rufen wir selbst ab. Die schenkungsteuerlichen Folgen sollten Sie vorab mit Ihrem Steuerberater klären.

Kosten

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt und bei jedem Notar in Deutschland gleich. Sie richten sich nach dem Wert der Immobilie; vorbehaltene Rechte und Gegenleistungen werden dabei berücksichtigt. Hinzu kommen die Gebühren des Grundbuchamts.

Häufige Fragen

Kann ich in der Immobilie wohnen bleiben?

Ja. Mit einem Nießbrauch oder einem Wohnungsrecht sichern Sie sich das Recht, die Immobilie weiter zu nutzen. Beides wird im Grundbuch eingetragen.

Kann ich die Schenkung später zurückfordern?

Gesetzlich nur in engen Grenzen, etwa bei Verarmung oder grobem Undank. Deshalb vereinbaren viele Übergeber vertragliche Rückforderungsrechte für genau festgelegte Fälle.

Was bedeutet die Zehn-Jahres-Frist beim Pflichtteil?

Schenkungen werden bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen jedes Jahr um ein Zehntel weniger berücksichtigt. Behält sich der Übergeber einen Nießbrauch vor, beginnt diese Frist nach der Rechtsprechung jedoch in der Regel nicht zu laufen.