Beurkundungen · Immobilien
Grundschuld eintragen oder löschen
Für eine Immobilienfinanzierung verlangt die Bank eine Grundschuld als Sicherheit. Bestellung und Löschung laufen über den Notar. Wir arbeiten dabei direkt mit Ihrer Bank zusammen, damit das Darlehen pünktlich ausgezahlt werden kann.
Was der Notar für Sie übernimmt
- Abstimmung mit der BankIhre Bank sendet uns das Grundschuldformular direkt zu. Wir bereiten die Urkunde vor und klären Rückfragen mit der Bank.
- Schnelle EintragungNach der Beurkundung reichen wir die Urkunde elektronisch beim Grundbuchamt ein und informieren die Bank über die Eintragung.
- Löschung nach AbzahlungIst das Darlehen getilgt, beglaubigen wir Ihre Zustimmung zur Löschung und veranlassen die Löschung im Grundbuch.
Typische Fälle
Grundschuld beim Kauf
Der Käufer bestellt die Grundschuld schon vor der Eigentumsumschreibung – auf Grundlage einer Belastungsvollmacht im Kaufvertrag.
Anschlussfinanzierung
Eine bestehende Grundschuld kann an eine neue Bank abgetreten oder eine neue Grundschuld bestellt werden.
Löschung
Nach Abzahlung erteilt die Bank eine Löschungsbewilligung; mit Ihrer Zustimmung wird die Grundschuld gelöscht.
Ablauf
- Sie teilen uns mit, welche Bank finanziert, oder nutzen unser Online-Formular Grundschuld.
- Die Bank sendet uns ihr Grundschuldformular; wir bereiten die Urkunde vor.
- Im Termin wird die Grundschuldbestellung beurkundet.
- Wir reichen die Urkunde beim Grundbuchamt ein und informieren die Bank über die Eintragung.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Eigentümer
- Name und Ansprechpartner der finanzierenden Bank
- Anschrift und, falls bekannt, Grundbuchblatt der Immobilie
- bei Löschung: die Löschungsbewilligung der Bank, sofern sie Ihnen vorliegt
Den Grundbuchauszug rufen wir selbst ab.
Kosten
Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt und bei jedem Notar in Deutschland gleich. Sie richten sich nach dem Betrag der Grundschuld. Hinzu kommen die Gebühren des Grundbuchamts für die Eintragung.
Häufige Fragen
Warum verlangt die Bank eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung?
Mit der Unterwerfung kann die Bank bei einem Zahlungsausfall ohne vorheriges Gerichtsverfahren vollstrecken. Banken verlangen sie bei Immobilienfinanzierungen standardmäßig; der Notar erläutert Ihnen im Termin, was das bedeutet.
Muss die Grundschuld nach Abzahlung gelöscht werden?
Nein. Eine Grundschuld kann auch stehen bleiben und später für eine neue Finanzierung genutzt werden. Wer sie löschen möchte, benötigt die Löschungsbewilligung der Bank und eine beglaubigte Zustimmung der Eigentümer.
Kann die Grundschuld schon vor der Eigentumsumschreibung bestellt werden?
Ja. Der Kaufvertrag enthält dafür in der Regel eine Belastungsvollmacht des Verkäufers, damit die Bank den Kaufpreis rechtzeitig auszahlen kann.